Wenn Sie nach Mauren ziehen, in unserer Gemeinde Ihre Wohnadresse ändern oder wegziehen möchten, dann ist für inländische Staatsangehörige die Einwohnerkontrolle Mauren und für ausländische Staatsangehörige teils auch das Ausländer- und Passamt zuständig.
Zuzug
| Frist |  | binnen acht Tagen bei der Einwohnerkontrolle | 
| Meldeform |  | persönlich am Schalter via Formular | 
| Dokumente |  | Ausländerausweis oder Zusicherung des Ausländer- und Passamtes (nur für ausländische Staatsangehörige mit Wohnrecht in Liechtenstein) | 
| Gebühren |  | CHF 15 | 
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Umzug
Als Umzug wird eine Adressänderungen innerhalb der Gemeinde Mauren betrachtet.